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Leistungen des Adoptions- und Pflegekinderdienstes |
Im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben bieten wir:
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Vorbereitung, Begleitung und Beratung von Adoptiv- und Pflegekindbewerbern sowie Adoptiv- und Pflegefamilien |
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Beratung und Begleitung von Familien, Schwangeren, Müttern und Vätern, die von der Fremdunterbringung ihres Kindes betroffen sind |
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Vermittlung von Kindern in Adoptivfamilien oder Pflegefamilien
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Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in
Adoptiv oder Pflegefamilien leben |
Dabei steht das zu vermittelnde Kind im Mittelpunkt allen Handelns. Das Kind soll in einer Adoptiv- oder Pflegefamilie Sicherheit und Zuverlässigkeit erfahren und eine dauerhafte Lebensperspektive erhalten. Eine tragfähige und liebevolle Bindung zwischen dem Kind und den Adoptiv-/ Pflegeeltern bildet die Grundlage für eine positive Entwicklung des Kindes.
Kontakt:
Zentrale 0201 / 27508-100
Frau Susanne Thelen, Telefon: 0201 /
27508-380 Fax
0201 /
27508407
E-Mail:
pflegekinder@skf-essen.de
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| Bewerberverfahren |
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Wir bieten ein Bewerberverfahren zur Überprüfung der Befähigung und Eignung zur Aufnahme eines Pflege- oder Adoptivkindes an. Ein solches abgeschlossenes Bewerberverfahren ist Voraussetzung
für die Aufnahme eines Kindes in die Familie.
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Wir informieren zukünftige Pflege- und Adoptiveltern umfassend und erarbeiten mit ihnen, welchem Kind sie Eltern werden könnten.
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Unser Bewerberverfahren beinhaltet Einzelgespräche und ein Seminar in einer Gruppe von mehreren interessierten Paaren.
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Dauerpflege
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Pflegefamilien übernehmen dauerhaft die Versorgung, Betreuung und Erziehung eines Kindes in ihrer Familie.
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Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege in ihren Haushalt aufnehmen, übernehmen eine Aufgabe der Öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 33 Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG).
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Pflegeeltern benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie nach Überprüfung durch einen Pflegekinderdienst bei entsprechender Eignung erhalten (§44
KJHG).
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Pflegefamilien sind zur Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pflegekinderdienst verpflichtet und haben einen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst.
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Mit der Aufnahme des Kindes wird den Pflegeeltern die Ausübung der elterlichen Sorge in Angelegenheiten des täglichen Lebens übertragen (§ 1688 BGB).
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Bei freiwilliger Inpflegegabe verbleibt die elterliche Sorge bei den leiblichen Eltern.
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Nach gerichtlichen Entscheidungen mit Eingriff in die elterliche Sorge wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) wird die Personensorge oder Teile der Personensorge einem Vormund bzw. Pfleger übertragen.
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| Adoption |
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Rechtliche Grundlage für die Adoptionsvermittlung und die Adoption eines Kindes sind das Adoptionsgesetz (AdoptionsG) und Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG).
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Entscheiden sich leibliche Eltern, in die Adoption ihres Kindes einzuwilligen, können sie diese Einwilligung frühestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes geben. Die Einwilligungserklärung wird vor einem Notar abgegeben und notariell beurkundet.
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Eine Adoption ist nur mit Einwilligung der leiblichen Eltern möglich. Die fehlende Einwilligung leiblicher Eltern in die Adoption eines Kindes kann nur in besonderen Ausnahmen gerichtlich ersetzt werden (§ 1748 BGB).
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Die Zuständigkeit in Adoptionsverfahren liegt beim Familiengericht am Wohnort des Kindes. Eine Adoption wird mit Beschluss des Familiengerichtes ausgesprochen und rechtskräftig.
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Adoptivkinder sind leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt.
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Adoptivfamilien haben auch nach abgeschlossener Adoption einen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle.
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| Auslandsadoption |
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Wir
arbeiten mit anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstellen zusammen und
geben Bewerbern die entsprechenden Informationen.
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Wir
bieten ein Bewerberverfahren zur Überprüfung der Befähigung und
Eignung zur Aufnahme eines Kindes an. Ein solches Überprüfungsverfahren
ist Voraussetzung auch für die Adoption eines Kindes aus dem
Ausland.
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Wir
erstellen nach der entsprechenden Überprüfung den von den
auslandsvermittelnden Stellen geforderten Sozialbericht.
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Wir
gewährleisten nach der erfolgten Adoption weitergehende Beratung
und Begleitung und erstellen erforderliche Entwicklungsberichte über
das vermittelte Kind in seiner Adoptivfamilie.
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