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Erziehungsstellen

Erziehungsstellen-Eltern gesucht
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Informationen zum Download:

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oder
erziehungsstellen.doc

 

Erziehungsstellen –

ein besonderes Zuhause für Kinder

Kurzbeschreibung

In Erziehungsstellen leben Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Vorgeschichte besonders belastet, traumatisiert und/oder in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt sind. Die Betreuung eines Kindes / Jugendlichen in einer Erziehungsstelle ist damit eine besonders intensive Form der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege.

Erziehungsstellen-Familien sind Pflegefamilien im Sinne des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes (§33 KJHG).

Eckpfeiler der Erziehung des Kindes/Jugendlichen in einer Erziehungsstelle sind

die Erziehung in einem familienähnlichen und auf enge persönliche Beziehungen angelegten Alltagsleben
 
die besondere persönliche und pädagogische Kompetenz der Erziehungsstellen-Eltern
 
die qualifizierte Fachberatung, die in der Lage ist, den Lebensalltag intensiv und kontinuierlich zu begleiten und bei auftretenden Krisen gemeinsam mit der Familie kurzfristig Lösungen zu entwickeln

Erziehungsstellen-Familien können Familien, Paare und Alleinerziehende sein. Sie nehmen bis zu zwei Kinder / Jugendliche in ihren Haushalt auf. Mindestens ein Elternteil verfügt i. d. R. über eine pädagogische Qualifikation oder, bei entsprechendem Hilfebedarf, über eine medizinische Ausbildung. Darüber hinaus können bei entsprechender Begründung auch Pflegeeltern mit besonderer Eignung Erziehungsstellen sein.

Die Erziehungsstellen-Familien  müssen bereit und in der Lage sein, sich auf Kinder mit erheblich belastenden Lebenserfahrungen einzustellen und sie entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten zu fördern. Das braucht Freude am Zusammenleben mit Kindern, Offenheit für neue Herausforderungen, Zeit, Belastbarkeit, Geduld, starke Nerven, Einfühlungsvermögen, Mut, Konfliktfähigkeit, Durchhaltevermögen, Nähe, Zuwendung, Humor...

Erziehungsstellen-Familien haben Anspruch auf kontinuierliche, intensive Beratung und Begleitung durch eine/n  Erziehungsstellenberater/in. Dies beinhaltet auch eine intensive Vorbereitung für die Aufnahme eines Kindes,  die Unterstützung in Krisensituationen, den Austausch mit anderen Erziehungsstellen und Fortbildung.

Erziehungsstellen erhalten Pflegegeld gem. § 39,Abs.1 KJHG für den Unterhalt des Kindes/Jugendlichen und für den Erziehungsbeitrag.

Sie haben Interesse, Fragen….?

Hier können sie sich informieren und beraten lassen:

Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V.
Adoptions- und Pflegekinderdienst, Fachdienst Erziehungsstellen
Beethovenstr. 15, 45128 Essen

 Ansprechpartnerin: Frau Anne Grebenstein, Telefon: 0201 / 27508-367