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Beratung und Koordination
Psychosoziale Beratung
Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Sie müssen mit der neuen und unfassbaren Situation zurecht kommen und ihr Leben daraufhin umstellen.
Unser Ziel ist es, die Familie darin zu unterstützen, die häusliche Situation so zu gestalten, dass ihr erkranktes Kind zu Hause leben und dort auch sterben kann. Dazu ist es wichtig, die Familie in ihrer aktuellen Lebenssituation umfassend zu begleiten und in der Veränderung mit all den damit verbundenen Sorgen zu beraten.
Wir sind verlässliche Wegbegleiter in der gesamten Zeit der Erkrankung des Kindes und über den Tod hinaus und bieten kontinuierliche Beratungsgespräche mit Eltern und Kindern über ihr Leben, ihre Wünsche, ihre Sorgen und Ängste.
Palliative Care Beratung
Wir wollen die Lebensqualität der erkrankten Kinder und ihrer Familien unterstützen. In diesem Sinne stellt die ambulante palliative Versorgung besondere Anforderungen an die Ausführung der Hilfe und an das Miteinander aller Beteiligten. Wir bieten
Koordination
Familien mit schwerstkranken Kindern in der palliativen Versorgung zu Hause brauchen häufig die Unterstützung der verschiedenen Helfer aus Palliativmedizin, Palliativpflege, psychosozialer Beratung, Seelsorge und dem sozialen Umfeld der Familie.
Mit dem Versorgungsmanagement bieten wir uns den Familien als zentrale Ansprechpartner im Netz der verschiedenen Helfer an. Gemeinsam mit den Familien und Helfern können wir die notwendige Unterstützung in der Vernetzung der Helfer gestalten, bündeln und koordinieren. Wir „halten die Fäden zusammen“ um so das oft planlose Nebeneinander von Hilfen zu überwinden.
Eltern und Kinder/Jugendliche können damit für ihr familiäres Zusammenleben in der häuslichen Versorgung des kranken Kindes entlastet, gestützt und gestärkt werden.
Sozialmedizinische Nachsorge
Mit unserem Angebot der Sozialmedizinischen Nachsorge wollen wir dazu beitragen, stationäre Aufenthalte der Kinder zu verkürzen und die anschließende ambulante ärztliche Versorgung zu sichern.
Die Sozialmedizinische Nachsorge wird von den Krankenkassen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche übernommen. Ziel ist entsprechend § 43 Abs. 2 SGB V die Unterstützung der Angehörigen bzw. ständigen Bezugspersonen, um einer familiären Überforderung im Zusammenhang mit der Versorgung dieser chronisch kranken oder schwerstkranken Kinder/ Jugendlichen im häuslichen Umfeld entgegenzuwirken. Die sozialmedizinische Nachsorge umfasst in der Regel 20 Nachsorgeeinheiten in einem Zeitraum von 6 bis 12 Wochen. Die Verordnung wird vom behandelnden Arzt in der Klinik oder vom niedergelassenen Kinderarzt ausgestellt.
Themen und Aufgaben der Sozialmedizinischen Nachsorge sind:
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