Fortbildung über das Aktionsprogramm Anmeldung Neue Stadtteilgruppe der SkF-Tagesmütter in Karnap

Tagespflege

 

Die Bewerbungsbögen, die Sie auf dieser Seite zum Download finden, liegen in Form von
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Wie wird man Tagesmutter?

Wenn Sie Kinder gegen Entgelt betreuen möchten, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach §43 KJHG.
Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis sind u.a.:

Aufzählung Sie sind in der Lage auf längere Zeit verlässlich eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen.
Aufzählung Sie haben Erfahrung im Umgang mit Kindern
Aufzählung Sie leben und arbeiten gerne mit Kindern zusammen
Aufzählung Sie sind bereit, die Bedürfnisse und die Persönlichkeit der Kinder zu achten
Aufzählung Sie haben genug Platz zum Spielen und Schlafen für die Kinder
Aufzählung Ihre Familie unterstützt sie
Aufzählung Sie sind bereit, gut mit den Eltern der Tageskinder zusammen zu arbeiten
Aufzählung Sie besitzen vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege (z.B. durch den Besuch der Tagesmütterqualifizierung)
Aufzählung Sie sind gesund und belastbar
Aufzählung Sie sind nicht vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis)

Falls Sie sich für eine Tätigkeit als Tagesmutter interessieren, senden Sie uns den ausgefüllten Bewerbungsbogen  und einen aktuellen Lebenslauf zu.

Download:
Bewerbungsbogen-Tagesmutter
PDF

Bewerbungsbogen-Kinderfrau PDF

 
Qualifizierung von Tagesmüttern
Die Qualifizierung beim SkF Essen-Mitte e.V. umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (UE), die sich aus der Grundqualifizierung (30 UE) und der Aufbauqualifizierung (130 UE) zusammensetzt. Nach dem Besuch der Qualifizierung sind sie berechtigt an der Prüfung zum Erhalt des Zertifikats „Qualifizierte Tagespflegeperson“ teilzunehmen.


nach dem Curriculum des DJI „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ und der  

 

Wie sind Tagesmütter und Tageskinder versichert?

Unfallversicherungsschutz der Tageskinder:
Die Tageskinder bei einer Tagesmutter sind wie Kinder, die eine öffentliche Einrichtung besuchen, über die Landesunfallkasse unfallversichert. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis nach §43 KJHG besitzt.

Unfallversicherungsschutz der Tagesmütter:
Eine Tagesmutter unterliegt der Unfallversicherungspflicht. Als freiberufliche Tagesmutter müssen Sie ihre Tätigkeit bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden. Nähere Informationen finden Sie unter www.bgw-online.de


Kinderfrauen müssen von den Eltern unfallversichert werden. Liegt eine Anstellung über einen Mini-Job vor, erfolgt die Anmeldung automatisch über die Bundesknappschaft.

Haftpflichtversicherung der Tagesmütter
Eine Tagesmutter übernimmt die Aufsichtspflicht für ein Kind. Daher kann sie für Schäden des Kindes oder Schäden, die durch das Kind entstehen haftbar gemacht werden. Falls Sie als Tagesmutter über den SkF vermittelt werden, werden diese Schäden durch eine Sammelhaftpflichtversicherung abgedeckt. Ansonsten ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit ratsam.

 

Kontakt mit anderen Tagesmüttern
In Stadtteilgruppen können sich Tagesmütter regelmäßig mit anderen Tagesmüttern aus ihrem Stadtteil treffen. Hier haben sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, zum gemeinsamen Spiel mit den Kindern und zur Unterstützung. Vertretungsregelungen innerhalb der Gruppe ergänzen das Betreuungsangebot in den Ferien oder bei Krankheit. 

 

Wie bekomme ich eine Tagesmutter für mein Kind?

Etwa 3-4 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn teilen Sie uns Ihre Betreuungswünsche mit. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Tagesmutter für ihr Kind. In der Regel können wir Ihnen potentielle Frauen vermitteln. Daraufhin besuchen Sie diese in ihren Haushalten und treffen in Ruhe ihre Entscheidung. Nach erfolgter Eingewöhnung Ihres Kindes schließen Sie mit der von Ihnen ausgewählten Tagesmutter einen Betreuungsvertrag ab. Es hat sich als hilfreich erwiesen, dass wir vom Fachdienst des SkF das Vertragsgespräch moderieren.

 

Wer hilft mir, wenn es Probleme gibt?

Die Tagesmutter übernimmt für einen Großteil des Tages die Verantwortung für fremde Kinder. Zum Wohle des Kindes ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unerlässlich. Eltern und Tagesmutter sollten in regelmäßigen Abständen längere Gespräche vereinbaren, um sich über die Entwicklung des Kindes auszutauschen. Auftretende Probleme müssen besprochen werden, auch hierbei unterstützt Sie der Fachdienst des SkF Essen-Mitte e.V.

 

Was kostet ein Tagesplatz?

Eine Tagesmutter (Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson) ist in der Regel freiberuflich tätig und verhandelt die Betreuungskosten mit den Eltern. In der Regel begegnen Ihnen Stundensätze von 3-5 €. Je nach Profil der Tagesmutter fallen weitere Kosten in Form von Urlaub- und Krankheitsfortzahlung, Essensgeld etc. an.

Gemeinsam mit der Tagesmutter können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt stellen (KJHG §23). Die Tagespflegeentgelte für die Tagesmutter vom Jugendamt  belaufen auf

Monatliche Entgeltstufen  für:

Betreuungszeit Stufe I wöchentliche
Stufe II (mit DJI Qualifizierung)
11 – 15 Std. 169 €  236 € / Monat
16 – 20 Std. 234 € 327 € / Monat
21 – 25 Std. 299 € 418 € / Monat
26 – 30 Std. 364 € 509 € / Monat
31 – 35 Std. 429 € 600 € / Monat
36 – 40 Std. 494 € 691 € / Monat
Über 40 Std. 559 €  782 € / Monat

                                         

 Jahres-
Einkommen

Betreuung
bis zu 25
Wochenstunden

Betreuung
über 25 bis zu 35
Wochenstunden

Betreuung
über 35
Wochenstunden

Euro

Euro

Euro

Euro

bis  13.000

0,00

18,00

18,00

bis  25.000

24,00

70,00

87,00

bis  37.000

44,00

109,00

139,00

bis  49.000

73,00

150,00

198,00

bis  61.000

114,00

198,00

271,00

bis  73.000

150,00

240,00

336,00

bis  85.000

157,00

248,00

348,00

bis  97.000

164,00

257,00

362,00

über 97.000

172,00

266,00

376,00

Besucht mehr als ein Kind der Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Tagespflegestelle oder Tageseinrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Betreuungsarten unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.

Die Kostenbeteiligung gemäß obiger Tabelle wird auf die Höhe der Aufwendungen des Jugendamtes begrenzt, d.h., von den Eltern kann kein höherer Betrag gefordert werden, als das Jugendamt der Tagespflegeperson zahlt!

Der Fachdienst des SkF rät Ihnen die genauen Konditionen der Betreuung vertraglich aufzuschreiben, damit es wegen nachträglichen finanziellen Fragen zu keinem Tagespflegeabbruch kommt.

 

Babysitter / Pflegeomas
Oftmals benötigen Sie als Eltern eine Person, die unregelmäßig nach Absprache auf die Kinder aufpasst. Für diese Fälle vermitteln wir Ihnen auch eine Babysitterin oder eine „Teilzeitoma“. Babysitter sind in der Regel Jugendliche oder junge Erwachsene, die durch Kinderbetreuung ihr Taschengeld aufbessern wollen. „Teilzeitomas“ sind meist Frauen am Ende ihrer Familienphase, die Spaß haben eine Betreuungsaufgabe in geringfügigem Umfang zu übernehmen.

 

Zusammenarbeit mit Betrieben / Vorteile für Betriebe

Seit 1995 unterhält der SkF Kooperationsverträge mit Firmen in der Stadt Essen. Ziel der Verträge ist, den Mitarbeiterinnen dieser Firmen während oder nach einer Kindererziehungspause den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. 

 

Ausleihbörse
Tagesmütter des Sozialdienst kath. Frauen Essen-Mitte e.V. können für ihre Tätigkeit Hochstühle, Autositze etc. ausleihen. Informationen bekommen Sie bei Alexandra Schulz unter der Telefonnummer: 0201/2481735.
 
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Um Kinderbetreuung geht es auch in unseren Kindertagesstätten