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Qualifizierung von
Tagesmüttern |
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Die Qualifizierung beim SkF
Essen-Mitte e.V. umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (UE),
die sich aus der Grundqualifizierung (30 UE) und der
Aufbauqualifizierung (130 UE) zusammensetzt. Nach dem Besuch der
Qualifizierung sind sie berechtigt an der Prüfung zum Erhalt des
Zertifikats „Qualifizierte Tagespflegeperson“ teilzunehmen.

nach dem Curriculum des DJI „Qualifizierung in der
Kindertagespflege“ und der
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Wie sind Tagesmütter und Tageskinder
versichert? |
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Unfallversicherungsschutz der Tageskinder:
Die Tageskinder bei einer Tagesmutter sind wie Kinder, die eine
öffentliche Einrichtung besuchen, über die Landesunfallkasse
unfallversichert. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nur,
wenn die Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis nach §43 KJHG besitzt.
Unfallversicherungsschutz der Tagesmütter:
Eine Tagesmutter unterliegt
der Unfallversicherungspflicht. Als freiberufliche Tagesmutter
müssen Sie ihre Tätigkeit bei der BGW (Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden. Nähere
Informationen finden Sie unter
www.bgw-online.de
Kinderfrauen müssen von den Eltern
unfallversichert werden. Liegt eine Anstellung über einen
Mini-Job vor, erfolgt die Anmeldung automatisch über die
Bundesknappschaft.
Haftpflichtversicherung
der Tagesmütter
Eine
Tagesmutter übernimmt die Aufsichtspflicht für ein Kind. Daher
kann sie für Schäden des Kindes oder Schäden, die durch das Kind
entstehen haftbar gemacht werden. Falls Sie als Tagesmutter über
den SkF vermittelt werden, werden diese Schäden durch eine
Sammelhaftpflichtversicherung abgedeckt. Ansonsten ist der
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit
ratsam.
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Kontakt mit anderen
Tagesmüttern |
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In Stadtteilgruppen können sich Tagesmütter regelmäßig
mit anderen Tagesmüttern aus ihrem Stadtteil treffen.
Hier haben sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch,
zum gemeinsamen Spiel mit den Kindern und zur
Unterstützung. Vertretungsregelungen innerhalb der
Gruppe ergänzen das Betreuungsangebot in den Ferien oder
bei Krankheit. |
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Wie
bekomme ich eine Tagesmutter für mein Kind? |
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Etwa 3-4
Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn teilen Sie uns
Ihre Betreuungswünsche mit. In einem persönlichen Gespräch
beraten wir Sie bei der Suche und Auswahl einer geeigneten
Tagesmutter für ihr Kind. In der Regel können wir Ihnen
potentielle Frauen vermitteln. Daraufhin besuchen Sie diese
in ihren Haushalten und treffen in Ruhe ihre Entscheidung.
Nach erfolgter Eingewöhnung Ihres Kindes schließen Sie mit
der von Ihnen ausgewählten Tagesmutter einen
Betreuungsvertrag ab. Es hat sich als hilfreich erwiesen,
dass wir vom Fachdienst des SkF das Vertragsgespräch
moderieren.
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Wer hilft
mir, wenn es Probleme gibt? |
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Die
Tagesmutter übernimmt für einen Großteil des Tages die
Verantwortung für fremde Kinder. Zum Wohle des Kindes ist
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unerlässlich. Eltern und
Tagesmutter sollten in regelmäßigen Abständen längere
Gespräche vereinbaren, um sich über die Entwicklung des
Kindes auszutauschen. Auftretende Probleme müssen besprochen
werden, auch hierbei unterstützt Sie der Fachdienst des SkF
Essen-Mitte e.V.
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Was kostet ein
Tagesplatz? |
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Eine Tagesmutter (Betreuung im
Haushalt der Tagespflegeperson) ist in der Regel
freiberuflich tätig und verhandelt die Betreuungskosten mit
den Eltern. In der Regel begegnen Ihnen Stundensätze von 3-5
€. Je nach Profil der Tagesmutter fallen weitere Kosten in
Form von Urlaub- und Krankheitsfortzahlung, Essensgeld etc.
an.
Gemeinsam mit der Tagesmutter
können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme durch das
Jugendamt stellen (KJHG §23). Die Tagespflegeentgelte für
die Tagesmutter vom Jugendamt belaufen auf
Monatliche Entgeltstufen für:
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Betreuungszeit |
Stufe I |
wöchentliche
Stufe II (mit DJI
Qualifizierung) |
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11 –
15 Std. |
169
€ |
236
€ / Monat |
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16 –
20 Std. |
234
€ |
327
€ / Monat |
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21 –
25 Std. |
299
€ |
418
€ / Monat |
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26 –
30 Std. |
364
€ |
509
€ / Monat |
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31 –
35 Std. |
429
€ |
600
€ / Monat |
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36 –
40 Std. |
494
€ |
691
€ / Monat |
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Über
40 Std. |
559
€ |
782
€ / Monat |
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Jahres-
Einkommen |
Betreuung
bis zu 25
Wochenstunden |
Betreuung
über 25 bis zu 35
Wochenstunden |
Betreuung
über 35
Wochenstunden |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
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bis 13.000 |
0,00 |
18,00 |
18,00 |
|
bis 25.000 |
24,00 |
70,00 |
87,00 |
|
bis 37.000 |
44,00 |
109,00 |
139,00 |
|
bis 49.000 |
73,00 |
150,00 |
198,00 |
|
bis 61.000 |
114,00 |
198,00 |
271,00 |
|
bis 73.000 |
150,00 |
240,00 |
336,00 |
|
bis 85.000 |
157,00 |
248,00 |
348,00 |
|
bis 97.000 |
164,00 |
257,00 |
362,00 |
|
über 97.000 |
172,00 |
266,00 |
376,00 |
Besucht mehr als ein Kind der
Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern
treten, gleichzeitig eine Tagespflegestelle oder
Tageseinrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite
und jedes weitere Kind. Ergeben sich aufgrund
unterschiedlicher Betreuungsarten unterschiedlich hohe
Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.
Die Kostenbeteiligung gemäß
obiger Tabelle wird auf die Höhe der Aufwendungen des
Jugendamtes begrenzt, d.h., von den Eltern kann kein höherer
Betrag gefordert werden, als das Jugendamt der
Tagespflegeperson zahlt!
Der Fachdienst des SkF rät Ihnen
die genauen Konditionen der Betreuung vertraglich
aufzuschreiben, damit es wegen nachträglichen finanziellen
Fragen zu keinem Tagespflegeabbruch kommt.
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Babysitter / Pflegeomas |
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Oftmals benötigen Sie als Eltern eine Person, die
unregelmäßig nach Absprache auf die Kinder aufpasst. Für diese
Fälle vermitteln wir Ihnen auch eine Babysitterin oder eine
„Teilzeitoma“. Babysitter sind in der Regel Jugendliche oder
junge Erwachsene, die durch Kinderbetreuung ihr Taschengeld
aufbessern wollen. „Teilzeitomas“ sind meist Frauen am Ende
ihrer Familienphase, die Spaß haben eine Betreuungsaufgabe in
geringfügigem Umfang zu übernehmen. |
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Zusammenarbeit mit Betrieben / Vorteile für Betriebe |
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Seit 1995
unterhält der SkF Kooperationsverträge mit Firmen in der
Stadt Essen. Ziel der Verträge ist, den Mitarbeiterinnen
dieser Firmen während oder nach einer Kindererziehungspause
den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
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Ausleihbörse |
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Tagesmütter des Sozialdienst kath. Frauen Essen-Mitte e.V.
können für ihre Tätigkeit Hochstühle, Autositze etc.
ausleihen. Informationen bekommen Sie bei Alexandra Schulz
unter der Telefonnummer: 0201/2481735. |
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