Junge Flüchtlinge - Vormundschaft, Pate, Gasteltern

Haben Sie Interesse Pate, Vormund oder Gasteltern für einen jungen Flüchtling zu werden? Das Jugendhilfsangebot des SkF Essen-Mitte e.V. richtet sich an minderjährige unbegleitete Geflüchtete und interessierte Bürgerinnen und Bürger, die für einen jungen Flüchtling Verantwortung als Pate oder Vormund übernehmen oder ihn als Gasteltern bei sich aufnehmen.

Die jungen Leute kommen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan und verschiedenen afrikanischen Ländern und sie sind meist männlich und zwischen 15 und 18 Jahre alt. Auf ihrer manchmal Jahre währenden Flucht vor dem Krieg in ihren Heimatländern haben sie Entbehrungen, Gewalt und lebensbedrohliche Situationen überstanden. Sie befinden sich nun in der Obhut des Essener Jugendamtes. In verschiedenen Einrichtungen der Essener Jugendhilfe bekommen sie Sprachkurse, Schutz, Erziehung und schulische Förderung. 

Das alleine reicht aber nicht aus. Um in Essen heimisch zu werden, brauchen die jungen Menschen aufgeschlossene, erwachsene Ansprechpartner, die ihnen helfen, sich in Essen zurechtzufinden und ihnen die Kultur ihres Gastlandes nahebringen. 

Wenn Sie sich engagieren wollen, informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alles, was Sie wissen müssen und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Form des Engagements für Sie passt. 

 

Monatlicher Gesprächskreis für Paten und ehrenamtliche Vormünder

WANN?
Jeden 3. Dienstag im Monat jeweils von 18 – 20 Uhr in der Dammannstraße 32-38  

Nächste Termine: 
21.9. / 19.10. / 16.11. / 21.12. / 18.1.2022

WO? 
Je nach Coronalage per Zoom oder ein Präsenztreffen, mit der Bitte, um Nachweis geimpft oder genesen bzw. tagesaktuellen Test. Bei Interesse wird der Link zur Zoom-Konferenz gerne an Sie verschickt!

SkF Essen-Mitte e.V. 
Dammannstraße 32-38
45138 Essen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


GASTFAMILIEN

Wenn Sie sich dafür interessieren, als Gasteltern einen Jugendlichen aufzunehmen, können Sie sich vom Sozialdienst katholischer Frauen und/oder vom Jugendamt beraten lassen. Beide Institutionen bieten bei der Beratung und späteren Vermittlung ein fachlich identisches Angebot. Auch nach der Vermittlung stehen Ihnen bei beiden Institutionen qualifizierte und zuverlässige Ansprechpartner zur Seite. 

Wir suchen Sie als Familie, Paar oder Einzelperson mit und ohne eigenen Migrationshintergrund. Um sicher zu sein, dass der Aufenthalt zu einer Erfahrung wird, von der der junge Mensch und Sie als Gastfamilie profitieren, wollen wir Sie zunächst kennenlernen.

Das können Sie von uns erwarten:
Wir wurden als Fachkräfte speziell auf unsere Aufgaben vorbereitet. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihre persönlichen Daten streng vertraulich. Wir beraten Sie nach fachlichen Standards und begleiten Sie, solange der junge Mensch bei Ihnen lebt. Als Gastfamilie erhalten Sie ein regelmäßiges Pflegegeld. Dieses beinhaltet die Kosten für den Lebensunterhalt des Jugendlichen und einen Erziehungsbeitrag für die Gasteltern.

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Gesundheitliche Einschränkungen dürfen Ihrer Erziehungsaufgabe nicht entgegenstehen.
  • Ihr Wohnraum sollte angemessen sein, sodass der Jugendliche ein eigenes Zimmer hat
  • Als Gastfamilie sollten Sie die Zeit haben, um den Jugendlichen bei der Integration, dem Spracherwerb und der schulischen/beruflichen Orientierung zu unterstützen
  • Ihre finanzielle Situation muss gesichert sein
  • Sie dürfen nicht vorbestraft sein
  • Sie sollten aufgeschlossen für Herkunft und Identität des unbegleiteten jungen Menschen sein
  • Als Gastfamilie müssen sich darauf einstellen können, dass die Kommunikationsmöglichkeit mit dem Jugendlichen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse eingeschränkt ist und kulturelle Unterschiede wie beispielsweise Ernährung, Religion bestehen.
     

Diese Aufgaben kommen als Gastfamilie auf Sie zu:

  • Aufbau einer Beziehung zu dem Jugendlichen
  • Begleitung des Jugendlichen zur Ausländerbehörde
  • Hilfe beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse
  • Finden der geeigneten Schulform / regelmäßiger Schulbesuch
  • Unterstützung bei der beruflichen Qualifizierung bei Schulabgängern
  • Integration in das bestehende Sozialsystem und in die deutsche Gesellschaft
  • Förderung von Kontakten des Jugendlichen zu seiner Familie bzw. seinen Verwandten
  • Umgang mit traumatischen Erfahrungen
  • Förderung der Verselbständigung
  • Zeitlicher Rahmen
  • Der junge Flüchtling sollte er mindestens bis zu seiner Volljährigkeit bei Ihnen bleiben können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen. Rufen Sie an oder senden Sie uns eine E-Mail, damit wir einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren können.


GASTFAMILIE AUF ZEIT

Um jungen Flüchtlingen das Leben bei deutschen Gastgebern nahezubringen und gleichzeitig deutschen Familien oder Einzelpersonen Gelegenheit zu geben, junge Flüchtlinge und ihren kulturellen Hintergrund kennenzulernen, haben Sie die Möglichkeit, zunächst zeitbefristet einen jungen Flüchtling aufzunehmen. Bei positivem Verlauf kann sich mehr entwickeln – Ende offen.

Darauf können Sie sich verlassen:

  • Der junge Flüchtling hat den Wunsch, bei Ihnen zeitbegrenzt zu leben
  • Während der Unterbringung in Ihrem Haushalt haben Sie und Ihr jugendlicher Gast einen pädagogisch geschulten verbindlichen Ansprechpartner.
  • Sie werden vorab über alle wichtigen Aspekte der Aufnahme eines jungen Menschen informiert
  • Als aufnehmende Familie oder Einzelperson erhalten Sie eine pauschale Aufwandsentschädigung (Unterkunft und Betreuung) durch das Jugendamt
  • Die Unterbringungszeit kann frei vereinbart werden, längstens jedoch für acht Wochen
  • Sollte es im Verlauf der Unterbringung zu Problemen kommen, kann jeder der Beteiligten die vorzeitige Beendigung der Hilfe verlangen. Der junge Mensch kehrt dann - oder nach dem geplanten Ende der Unterbringung in die Einrichtung zurück, in der er bisher gelebt hat.
     

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum, in dem der junge Mensch ein eigenes Zimmer hat.
  • Als Gastgeberin oder Gastgeber sind Sie nicht vorbestraft und können dies mit einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis nachweisen.
  • Sie sind tolerant im Hinblick auf Herkunft und Identität des jungen Menschen und können sich darauf einstellen, dass die Kommunikationsmöglichkeit mit Ihrem Gast aufgrund fehlender Sprachkenntnisse eingeschränkt ist
  • Sie akzeptieren kulturelle Unterschiede, wie beispielsweise bei der Ernährung und der Religion


Haben wir Sie neugierig gemacht? 
Dann sollten wir uns jetzt kennenlernen. Vereinbaren Sie einen für Sie unverbindlichen Termin, bei dem wir mit Ihnen die Möglichkeiten einer befristeten Aufnahme besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Kontakt
Adoptions- und Pflegekinderdienst des SkF Essen-Mitte e.V.
Sandra Dündar
Telefon: 0201-0201-319375-336
E-Mail: apkd@skf-essen.de


VORMUNDSCHAFT

Alle unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden erhalten einen Vormund. Unabhängig von dem Aufenthaltsort bestellt das Familiengericht auf Antrag des Jugendamtes für jeden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling einen Vormund, seit dem 01.11.2015 einen Vereinsvormund des SkF Essen-Mitte e.V.. Die Vormundschaften bestehen bis zur Volljährigkeit der jungen Menschen. Für die hauptamtlichen Vereins- und Amtsvormündern endet dann ihre Tätigkeit.

Im Gegensatz dazu halten die ehrenamtlichen Vormünder meist den Kontakt über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus, weil persönliche Bindungen entstanden sind und die jungen Erwachsenen auch weiterhin eine gute Anbindung und Unterstützung brauchen. Da die jungen Menschen davon sehr profitieren, ist das gemeinsame Ziel von SkF und Jugendamt, Vormundschaften an ehrenamtliche Vormünder abzugeben.

Wenn Sie sich für die Übernahme einer Vormundschaft interessieren, berät Sie der SkF.

Das können Sie von uns erwarten: 

  • Wir wurden als Fachkräfte speziell auf unsere Aufgaben vorbereitet.
  • Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihre persönlichen Daten streng vertraulich.
  • Wir beraten Sie nach fachlichen Standards und begleiten Sie, solange der junge Mensch unter Ihrer Vormundschaft steht.

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Respekt vor der Person des Kindes/Jugendlichen
  • Ein sensibler Umgang mit kulturellen und religiösen Prägungen der Mündel
  • Selbstverständnis als Interessenvertreter/in des jungen Menschen
  • Lebenserfahrung
  • Kenntnisse des deutschen Rechtsystems
  • kooperative Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachstellen der Flüchtlingshilfe
  • Empathie- und Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Bereitschaft, sich von den Vereinsvormündern beraten und begleiten zu lassen
  • Zeitliche Ressourcen

Diese Aufgaben kommen als ehrenamtlicher Vormund auf Sie zu: 
Die jungen Flüchtlinge ohne Familie brauchen Erwachsene, die ihnen, neben Fachkräften in den Einrichtungen oder Gastfamilien, Halt geben, für sie Verantwortung übernehmen und ihren Weg begleiten. Ehrenamtliche Vormünder sind dem Wohl des Kindes verpflichtet und treffen wichtige Entscheidungen für den und mit dem jungen Menschen.

Der Vormund übernimmt alle Aufgaben der Personensorge für das Mündel und unterstützt gemeinsam mit Gastfamilien und den Fachkräften in den Jugendhilfeeinrichtungen, sein Leben in Deutschland zu gestalten und sich zu integrieren.

Die Kernaufgaben sind die Wahrnehmung der elterlichen Sorge sowie das Umsetzen der Leitlinien für Erziehung und des religiösen Bekenntnisses sowie die persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels.

Im Rahmen der parteilichen Interessenwahrnehmung beobachtet der Vormund die Entwicklung des Mündels und versucht eine vertrauensvolle Beziehung herzustellen. Grundlage hierfür sind ein respektvoller Umgang und die Wertschätzung von Persönlichkeit und Biographie.

Eignungsprüfung, Beratung und Qualifizierung durch die SkF-Vereinsvormünder
Nach der Feststellung ihrer Eignung erhalten die ehrenamtlichen Vormünder eine Grundlagenschulung, u.a. zu rechtlichen Hintergründen der Vormundschaft und zum Asyl- und Aufenthaltsgesetz. Die Vereinsvormünder des SkF Essen-Mitte e.V. stehen ihnen beratend zur Seite.

Ehrenamt
Das Amt wird ehrenamtlich ausgeführt. Auslagen werden durch eine jährliche Aufwandsentschädigung ausgeglichen.

Haben Sie Interesse eine Vormundschaft zu übernehmen? 
Dann sollten wir uns jetzt kennenlernen. Rufen Sie an oder senden Sie uns eine E-Mail, damit wir einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren können.

Vormundschaften des SkF Essen-Mitte e.V.
Barbara Naguib
Telefon: 0201-319375-349
E-Mail: b.naguib@skf-essen.de

Kontakt
Junge Flüchtlinge - Vormundschaft, Pate, Gasteltern
Dammannstraße 32 – 38
45138 Essen

Kontakt Ansprechpartner/-in

Sandra Dündar
Gasteltern

0201 319375-336
apkd@cse.ruhr


Barbara Naguib
Vormundschaften, Patenschaften

0201 319375-349
b.naguib@skf-essen.de


Anfahrt

Sozialdienst katholischer Frauen 
Essen-Mitte e.V.
Dammannstraße 32 – 38
45138 Essen

Tel: 0201 – 319375-600
E-Mail: info@skf-essen.de