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Ehrenamtliche Vormund:innen für minderjährige, unbegleitete Geflüchtete gesucht

Informationsveranstaltung für alle Interessierten am 23.11.2023

10. November 2023 SkF Allgemein

Der Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte (SkF) und das Jugendamt der
Stadt Essen suchen Ehrenamtliche, die bereit sind, eine Vormund- oder Patenschaft
für minderjährige Geflüchtete zu übernehmen.

Jeder Mensch unter 18 Jahren gilt in Deutschland als minderjährig und benötigt einen gesetzlichen Vertreter. Wenn Eltern über eine längere Zeit das Sorgerecht nicht ausüben können, wie es bei minderjährigen Geflüchteten der Fall ist, bestellt das Familiengericht eine:n gesetzliche:n Vertreter:in. Im Amtsdeutschen ist dies ein:e Vormund:in, das Kind oder der oder die Jugendliche wird zum Mündel.

„In Zeiten der höchsten Zuwanderung seit der großen Fluchtbewegung ist ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe nicht mehr wegzudenken“, so SkF-Geschäftsführer
Björn Enno Hermans. Der SkF führt im Auftrag des Jugendamts der Stadt Essen die Vormundschaften der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und qualifiziert Ehrenamtliche für Vormund- und Patenschaften. Jetzt sucht er weitere Ehrenamtliche, die bereit sind, eine Paten- oder Vormundschaft zu übernehmen. Bei einer Patenschaft verbringt der ehrenamtlich Mitarbeitende wöchentlich ein paar Stunden mit dem oder der minderjährigen Geflüchteten, bei einer Vormundschaft übernimmt er oder sie die rechtliche Vertretung. „Wir brauchen Menschen, die gerne in die Zukunft eines Kindes oder Jugendlichen investieren, sich gerne für die Rechte junger Menschen einsetzen möchten, die Lust haben, bei Formalitäten und bei der Suche nach Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten zu unterstützen und die nicht zuletzt offen für neue Erfahrungen sind“, erklärt Kira Nienhaus, Teamleitung Vormundschaften beim SkF, die Anforderungen.

Tendenz steigend
Die Zahlen der Kinder und Jugendlichen, die vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern fliehen und ihre Eltern und Familien zurücklassen, steigen. 2023 wurden insgesamt 266 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach §42a des SGB VIII in Essen aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein umfassend reformiertes Vormundschaftsrecht.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich nun in den §§ 1773 – 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Durch das neue Vormundschaftsrecht wurde die Bedeutung der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen noch weiter in den Vordergrund gestellt als zuvor. Die Reform stärkt den Vorrang ehrenamtlicher Vormundschaften. Die ehrenamtliche Vormundschaft hat dabei Vorrang vor allen anderen Formen – etwa der Vereinsvormundschaft oder der Amtsvormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten“, sagt Carsten Bluhm, Leiter des Jugendamtes.

Die Kinder und Jugendlichen kommen mit den erlebten Geschehnissen in den Heimatländern und auf der Flucht in Essen an. Doch auch voll Hoffnung auf Frieden, Schule, Bildung, Verdienstmöglichkeiten, Beziehungen und darauf, dass ihre Familien nachziehen können. In Essen werden sie in Jugendhilfeeinrichtungen oder bei Verwandten untergebracht. Bereits bei der Einreise von über einer Million Geflüchteten und anderen Schutzsuchenden nach Deutschland in 2015 und 2016 haben der SkF und das Jugendamt Essen schnell und effektiv reagiert. „Unser Ziel ist, dass wir mit noch mehr ehrenamtlichem Engagement für minderjährige Geflüchtete da sind, damit die jungen Menschen gut bei uns in Essen ankommen und bleiben“, so Annegret Flügel, Vorständin des SkF. 

Informationsveranstaltung für alle Interessierten am 23.11.2023
Das Team Vormundschaften des SkF organisiert am 23.11.2023 in der Dammannstraße 32-38 von 18.00 bis 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten, Pat: innen und ehrenamtliche Vormund:innen an. Um Anmeldung wird gebeten, entweder per Mail an wegbegleitung@skf-essen.de oder telefonisch unter 0201 319375 – 600. Wer Lust hat, kann gerne auch spontan vorbeischauen.



Sozialdienst katholischer Frauen 
Essen-Mitte e.V.
Dammannstraße 32 – 38
45138 Essen

Tel: 0201 – 319375-600
E-Mail: info@skf-essen.de