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Minderjährige Geflüchtete - Vormundschaft, Ehrenamt-Patenschaft

Das Jugendhilfsangebot des SkF Essen-Mitte e.V. richtet sich an minderjährige unbegleitete Geflüchtete und interessierte Bürgerinnen und Bürger, die für einen jungen Flüchtling Verantwortung als Pate oder Vormund übernehmen möchten.

Die Kinder / Jugendlichen kommen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan und verschiedenen afrikanischen Ländern und sie sind meist männlich und zwischen 15 und 18 Jahre alt. Auf ihrer manchmal Jahre währenden Flucht vor dem Krieg in ihren Heimatländern haben sie Entbehrungen, Gewalt und lebensbedrohliche Situationen überstanden. Sie befinden sich nun in der Obhut des Essener Jugendamtes. In verschiedenen Einrichtungen der Essener Jugendhilfe bekommen sie Sprachkurse, Schutz, Erziehung und schulische Förderung. 

Das alleine reicht aber nicht aus. Um in Essen heimisch zu werden, brauchen die jungen Menschen aufgeschlossene, erwachsene Ansprechpartner:innen, die ihnen helfen, sich in Essen zurechtzufinden. 

Wenn Sie sich engagieren wollen, informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alles, was Sie wissen müssen, und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Form des Engagements für Sie passt. 

Monatlicher Gesprächskreis für Paten und ehrenamtliche Vormund:innen

WANN?
Jeder 2. Dienstag im Monat, außer in den Ferien

WO? 
SkF Essen-Mitte e.V. 
Dammannstraße 32-38
45138 Essen

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Haben wir Sie neugierig gemacht? 
Dann sollten wir uns jetzt kennenlernen. Vereinbaren Sie einen für Sie unverbindlichen Termin, bei dem wir mit Ihnen die Möglichkeiten einer befristeten Aufnahme besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.


VORMUNDSCHAFT

Alle unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden erhalten einen Vormund. Unabhängig von dem Aufenthaltsort bestellt das Familiengericht auf Antrag des Jugendamtes für jeden unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten einen Vormund. Die Vormundschaften bestehen bis zur Volljährigkeit der jungen Menschen. Für die hauptamtlichen Vereins- und Amtsvormündern endet dann ihre Tätigkeit.

Im Gegensatz dazu halten die ehrenamtlichen Vormünder meist den Kontakt über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus, weil persönliche Bindungen entstanden sind und die jungen Erwachsenen auch weiterhin eine gute Anbindung und Unterstützung brauchen. Da die jungen Menschen davon sehr profitieren, ist das gemeinsame Ziel von SkF und Jugendamt, Vormundschaften an ehrenamtliche Vormünder abzugeben.

Wenn Sie sich für die Übernahme einer Vormundschaft interessieren, berät Sie der SkF.

Das können Sie von uns erwarten: 

  • Wir wurden als Fachkräfte speziell auf unsere Aufgaben vorbereitet.
  • Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihre persönlichen Daten streng vertraulich.
  • Wir beraten Sie nach fachlichen Standards und begleiten Sie, solange der junge Mensch unter Ihrer Vormundschaft steht.

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Respekt vor der Person des Kindes/Jugendlichen
  • Ein sensibler Umgang mit kulturellen und religiösen Prägungen der Mündel
  • Selbstverständnis als Interessenvertreter/in des jungen Menschen
  • Lebenserfahrung
  • Kenntnisse des deutschen Rechtsystems
  • kooperative Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachstellen der Flüchtlingshilfe
  • Empathie- und Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Bereitschaft, sich von den Vereinsvormündern beraten und begleiten zu lassen
  • Zeitliche Ressourcen

Diese Aufgaben kommen als ehrenamtliche(r) Vormund:in auf Sie zu: 
Die jungen Geflüchteten brauchen Erwachsene, die ihnen, neben Fachkräften in den Einrichtungen oder Gastfamilien, Halt geben, für sie Verantwortung übernehmen und ihren Weg begleiten. Ehrenamtliche Vormünder sind dem Wohl des Kindes verpflichtet und treffen wichtige Entscheidungen für den und mit dem jungen Menschen.

Der Vormund übernimmt alle Aufgaben der Personen-, Gesundheits- und Vermögenssorge für das Mündel und unterstützt gemeinsam mit den Fachkräften in den Jugendhilfeeinrichtungen, sein Leben in Deutschland zu gestalten und sich zu integrieren.

Die Kernaufgaben sind die Wahrnehmung der elterlichen Sorge sowie das Umsetzen der Leitlinien für Erziehung sowie die persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels.

Im Rahmen der parteilichen Interessenwahrnehmung beobachtet der Vormund die Entwicklung des Mündels und versucht eine vertrauensvolle Beziehung herzustellen. Grundlage hierfür sind ein respektvoller Umgang und die Wertschätzung von Persönlichkeit und Biographie.

Eignungsprüfung, Beratung und Qualifizierung durch die SkF-Vereinsvormünder
Nach der Feststellung ihrer Eignung erhalten die ehrenamtlichen Vormünder eine Grundlagenschulung, u.a. zu rechtlichen Hintergründen der Vormundschaft und zum Asyl- und Aufenthaltsgesetz. Die Vereinsvormünder des SkF Essen-Mitte e.V. stehen ihnen beratend zur Seite.

Ehrenamt
Das Amt wird ehrenamtlich ausgeführt. Auslagen werden durch eine jährliche Aufwandsentschädigung ausgeglichen.

Haben Sie Interesse eine Vormundschaft zu übernehmen? 
Dann sollten wir uns jetzt kennenlernen. Rufen Sie an oder senden Sie uns eine E-Mail, damit wir einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren können.

Vormundschaften des SkF Essen-Mitte e.V.
Kira Nienhaus
Telefon: 0201-319375-600
E-Mail: wegbegleitung@skf-essen.de 

Kontakt
Minderjährige Geflüchtete - Vormundschaft, Ehrenamt-Patenschaft
Dammannstraße 32 – 38
45138 Essen

0201-319375-600
wegbegleitung@skf-essen.de
Kontakt Ansprechpartner/-in
Anfahrt

Sozialdienst katholischer Frauen 
Essen-Mitte e.V.
Dammannstraße 32 – 38
45138 Essen

Tel: 0201 – 319375-600
E-Mail: info@skf-essen.de